Das Problem: Dachgeschossausbau im Denkmal
Der Anspruch des Denkmalschutzes ist es bestehende Gebäude in seiner ursprünglichen Form wiederherzustellen. Der heutige DG-Ausbau bietet jedoch eine besonders begehrte Form des Wohnens und gewährleistet nach Sanierung eine optimierte Nutzung des Gebäudes. Mit dem Ausbau von Dachgeschossen, auch in Denkmalen, ist der Nachweis eines 2. Fluchtweges auf Grund bauordnungsrechtlicher Forderungen zwingend notwendig.